Berufshaftpflicht – Lehrerin steht vor der Schulklasse

Wenn kleine Fehler große Folgen haben

  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Schutz vor Regressansprüchen Ihres Arbeitgebers bis zu einem Jahresgehalt (maximal 150.000 Euro)
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln bis 50.000 Euro mitversichert (150 Euro Selbstbeteiligung)
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Diensthaftpflichtversicherung: mehr Sicherheit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst haften Sie für Schäden, die Sie während Ihrer Dienstzeit verursachen. Unsere Diensthaftpflichtversicherung sichert Sie umfassend gegen berufliche Haftungsrisiken ab.

Diensthaftpflicht: Schutz gegen berufliche Haftungsrisiken

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Am Arbeitsplatz können auch kleine Unachtsamkeiten große Folgen haben – und mitunter sehr teuer werden. Da berufliche Risiken nicht über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert sind, ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst schon fast obligatorisch. Denn laut dem Beamtenstatusgesetz und dem Tarifvertrag der Länder haften Sie für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz verursachen. Schadenersatzansprüche können dabei direkt vom Geschädigten oder vom Dienstherrn gestellt werden. Deshalb erhalten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit dem Abschluss einer Dienst- und Berufshaftpflichtversicherung umfassenden Diensthaftpflicht-Schutz am Arbeitsplatz.

Wer kann sich versichern?

Alle Arbeitnehmer, die in einem Beamtenverhältnis für den Staat arbeiten oder als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind können sich versichern. Dazu zählen z. B. Polizisten, Zollbeamte, Beschäftigte in der Justiz, Feuerwehrleute und Beschäftigte bei der Bundeswehr, Lehrer, Mitarbeiter des Jugendamts, Beschäftigte beim Grenzschutz und im kirchlichen Bereich. Auch Beamtenanwärter können eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen.

Wogegen sind Beamte und Angestellte abgesichert?

Die Diensthaftpflichtversicherung (auch Amtshaftpflichtversicherung genannt) sichert Sie im Falle von Schadenersatzansprüchen ab, die aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen. Die Versicherungssumme beträgt fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 Euro für Vermögensschäden. Die Amtshaftpflicht bietet Ihnen zudem Schutz vor Regressansprüchen Ihres Arbeitgebers (bis zu einem Jahresgehalt, jedoch maximal 150.000 Euro).

Leistungen und Services im Überblick

Starke Leistungen und Services: mit unserer Diensthaftpflichtversicherung sind Sie bei der Ausübung Ihres Berufs umfassend geschützt. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden aufkommen müssen (Prüfung der Haftungsfrage) und

  • bezahlen den Schaden, wenn die Forderung begründet ist oder wehren unbegründete Forderungen für Sie ab.
  • Kommt es deshalb zu einem Rechtsstreit, führen wir den Prozess und tragen auch die Kosten.

Häufig gestellte Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung.

Eine Diensthaftpflichtversicherung (auch Amtshaftpflicht) ist dann wichtig für Sie, wenn Sie in einem Beamtenverhältnis für den Staat arbeiten oder als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind. Gleiches gilt auch für Anwärter auf den Beamtenstatus. Mit der Amtshaftpflicht sichern Sie sich finanziell vor möglichen Schadenersatzforderungen ab.

Der Beitrag für eine Diensthaftpflichtversicherung setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen. So beeinflussen u. a. Ihre Berufsgruppe, die vereinbarte Versicherungssumme und auch die ausgewählte Selbstbeteiligung den finalen Beitrag. Wie viel Ihre Berufshaftpflicht kosten wird, kann deshalb nicht pauschal gesagt werden. Falls Sie Interesse an einem konkreten Angebot haben, empfehlen wir ein Gespräch mit Ihrem Berater oder Sie fordern direkt ein Angebot an.

Downloads zur Diensthaftpflichtversicherung